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Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen

Liebe Einwohner! 

Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Personalausweise bzw. Reisepässe auf deren Gültigkeit und buchen Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Neubeantragung unter www.vg-suedliches-saaletal.de ! Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes ist jeder Deutsche im Sinne Artikel 116 (1) des Grundgesetzes verpflichtet, sobald er 16 Jahre alt ist, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Ausweise schon seit längerer Zeit abgelaufen sind und in diesem Fall ein Verwarnungs- oder Bußgeld ausgesprochen werden muss. 

 

Voraussetzungen und Unterlagen für die Beantragung des Dokumentes werden Ihnen beim Buchen des Termines angezeigt bzw. finden Sie diese auch auf unserer Internetseite unter Verwaltungsgemeinschaft/Bürgerbüro. 

 

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Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal
Fr, 23. Februar 2024

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