Bürgerbüro

Der Besuch des Bürgerbüros ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Termine sind online unter www.vg-suedliches-saaletal.de zu buchen
oder telefonisch unter 036424-59190.

Mittwoch bleibt das Bürgerbüro bis auf Weiteres geschlossen.

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15.00 Uhr
Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat

 
Zugang über den Haupteingang.

Bitte melden Sie sich zum Termin an unserem Terminal im Eingangsbereich an!


 
 Informationen zu Personaldokumenten

=> Ausweispflicht

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen!

 => Beantragung Personalausweis (Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO für Personalausweisinhaber)

Die Anwesenheit der Person (auch Kinder und Säuglinge), für welche ein Dokument beantragt wird, ist zur Antragstellung des Dokumentes Pflicht.

mitzubringen sind:
  - ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Lichtbild kann ab sofort auch in der Behörde aufgenommen werden. Kosten: 12,00€)
  - Geburts- und Eheurkunde (Original oder Kopie)
  - Personalausweis/ Reisepass  (wenn bereits vorhanden)

für unter 16-Jährige:
  - Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten
  - ggf. Einverständniserklärung und Kopie des Personalausweises/ Reisepasses des nicht vorsprechenden Elternteils/Sorgeberechtigten

Bearbeitungsdauer:
  Personalausweis 2 bis 3 Wochen
  vorläufiger Personalausweis: sofort

Gebühren:
  Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
  Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro


=> Beantragung Reisepass (Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO für Passinhaber)

  Die Anwesenheit der Person (auch Kinder und Säuglinge), für welche ein Dokument beantragt wird, ist zur Antragstellung des Dokumentes Pflicht.

mitzubringen sind:
  - ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Lichtbild kann ab sofort auch in der Behörde aufgenommen werden. Kosten: 12,00€)
  - Geburts- und Eheurkunde (Original oder Kopie)
  - Personalausweis/ Reisepass  (wenn bereits vorhanden)

für unter 18-Jährige:
  - Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten
  - ggf. Einverständniserklärung und Kopie des Personalausweises/ Reisepasses des nicht vorsprechenden Elternteils/Sorgeberechtigten

Bearbeitungsdauer:
  Reisepass: bis 6 Wochen
  Expressreisepass 3 bis 4 Werktage
  vorläufiger Reisepass: sofort (nur in begründeten Eilfällen)

Gebühren:
Reisepass mit 32 Seiten:
  - für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 Euro
  - für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro

  Reisepass mit 48 Seiten:  Erhöhung der Gebühr um jeweils 22,00 Euro

  Expressreisepass: Erhöhung der Gebühr um jeweils 32,00 Euro

  vorläufigen Reisepass:  26,00 Euro

  Kinderreisepass (nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 13,00 Euro

 

 >> Informationen zum Wohnungswechsel (Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO für meldepflichtige Personen)

Eine wichtige Neuerung ist nach § 19 die Mitwirkung des Wohnungsgebers.

Das bedeutet, bei jedem Wohnungswechsel ist der Meldebehörde eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorzulegen.

Das Formular ist vom Vermieter bzw. Hauseigentümer auszufüllen. 

Die Vorlage ist zwingend.

Der Mietvertrag reicht nicht !

 Formular Wohnungsgeberbescheinigung (PDF)

 

>>  Informationen zu Datenübermittlungen

Betroffene haben das Recht, der Weitergabe von persönlichen Daten in folgenden Fällen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen, §§ 42 Abs. 3, 50 Abs. 5, 36 Abs. 2 BMG.

a) an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften von Familienangehörigen, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören.
  Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder, § 42 Abs. 1 und 2 BMG;

b) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen in den sechs der Wahl vorangehenden
  Monaten für Zwecke der Wahlwerbung, § 50 Abs. 1 BMG;

c) an Mandatsträger, Presse und Rundfunk – auf deren Ersuchen – zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag
  und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum, § 50 Abs. 2 BMG;

d) an Adressbuchverlage über sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Herausgabe von Adressbüchern in Form von gedruckten Nachschlagewerken, § 50 Abs. 3 BMG;

e) jährlich bis zum 31. März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften
an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr das 18. Lebensjahr vollenden, § 58c Soldatengesetz.

Der Widerspruch
  - kann unter Verwendung des nachfolgenden Formulars übersandt oder persönlich gestellt werden.
  - ist bis zu einer gegenteiligen Erklärung unbefristet.
  - gilt nur für unser Verwaltungsgebiet, bei Wegzug (außerhalb unserer VG) muss er neu gestellt werden!
  - gegen die Weitergabe von Ehejubiläen gilt auch für den Ehegatten.
  - ist kostenfrei.
  - verhindert nicht die Datenübermittlung an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen.

Früher abgegebene Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht noch mal abgegeben werden.

⇒ Formular Widerspruch Datenübermittlung (PDF)

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07768 Kahla
Bahnhofstraße 23
Tel.: 036424590
Fax: 03642459150

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Die genannten E-Mail-Adressen dienen nur für den Empfang einfacher Mitteilungen, Anfragen oder Hinweisen ohne Signatur und / oder Verschlüsselung. siehe auch Hinweise Datenschutz

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