KITA Großeutersdorf (Sonnenschein)
Kontakt
Dorfstraße 99
07768 Großeutersdorf
Tel.: 03642452837
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Verwaltung
VG Südliches Saaletal
Sachgebiet Jugend/Soziales/Kultur
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla
2. Etage, Zimmer 213
Tel.: 03642459132
Fax: 03642459150
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Träger: Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal
Vorstellung
Unser Kindergarten liegt am Rande von Großeutersdorf, umgeben von Bergen, Wäldern und dem Dehnabach.
Das Wohl der Kinder und ihre Interessen haben für uns oberste Priorität.
So heißt unser Motto „Spielend lernen“. Wir ermöglichen unseren Kindern ein frohes und unbeschwertes Kinderleben mit lehrreichen Bildungsangeboten.
Dabei begleiten und unterstützen sie 5 ausgebildete Erzieher.
Unser Haus ist ein Flachbau mit drei Gruppenräumen und einem separatem Schlafraum für unsere Jüngsten auf einer Ebene. Im Keller befinden sich unser Sportraum, ein Werkraum und die Sauna. Unser großzügiges Außengelände verfügt über vielfältige unterschiedliche Betätigungsmöglichkeiten für die Kinder.
Satzungen / Anträge
Fakten
Betreuungsumfang | 1.Kind | 2.Kind | ab 3.Kind |
Ganztagsbetreuung (max. 11 Stunden) im Alter von 0 bis 3 Jahren |
252€ | 242€ | 232€ |
Ganztagsbetreuung (max. 11 Stunden) im Alter ab 3 Jahren | 222€ | 212€ | 202€ |
Teilzeitbetreuung (max. 5 Stunden) im Alter von 0 bis 3 Jahren | 202€ | 192€ | 182€ |
Teilzeitbetreuung (max. 5 Stunden) im Alter ab 3 Jahren | 182€ | 172€ | 162€ |
Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen im Zeitraum der letzten 24 Monate vor dessen regulärem Schuleintritt werden keine Benutzungsgebühren geltend gemacht.
Für Getränke, Frühstück, Mittag, Vesper, sofern in der Kindertageseinrichtung bereitgestellt, gilt folgendes:
Getränke: 0,20€/Anwesenheitstag
Die Möglichkeit der Eltern, Verträge direkt mit dem Caterer abzuschließen und abzurechnen besteht. Das Mittagessen wird über einen Caterer angeboten und bei Inanspruchnahme nach dem jeweiligen Kostensatz des Caterers gegenüber den Eltern abgerechnet. Sofern Frühstück und Vesper über einen Caterer angeboten werden, gilt bei Inanspruchnahme ebenfalls der jeweilige Kostensatz des Caterers und wird gegenüber den Eltern abgerechnet.